Bekanntlich ist Kassel in diesem Sommer zum wiederholten Mal das Mekka der Kunstwelt: Die »Documenta« lädt Kunstfreunde aus aller Welt nach Hessen – und PERRY RHODAN ist irritierenderweise dabei. Das bekamen viele Leser unserer Serie mit, als sie einen entsprechenden Bericht im »Morgenmagazin« des ZDF sahen.
In diesem Bericht wurde auf das »Parthenon der Bücher« verwiesen, eine Attraktion der Veranstaltung. Laut Informationen ist das Kunstwerk 70 Meter lang, 30 Meter breit und 20
Meter hoch; die argentinische Künstlerin Marta Minujin zeichnet dafür verantwortlich. Ihr Werk ist mit Zehntausenden
Büchern ausgestattet, die irgendwo in der Welt verboten sind oder es einmal waren.
Zu sehen ist dabei auch ein PERRY RHODAN-Roman. War unsere Serie wirklich verboten? Diese Frage wurde seitdem sehr häufig an uns gerichtet.
Auf der »Liste verbotener Bücher«, die der Ausstellung zugrunde liegt, ist unsere Serie verzeichnet. »Diese Liste wurde von Dozent_innen und Student_innen am Institut für Germanistik der Universität Kassel erstellt und entspricht dem Stand vom 31. Dezember 2016«, heißt es auf der entsprechenden Seite. »Sie entstand im Rahmen der documenta 14 im Zusammenhang mit der künstlerischen Arbeit The Parthenon of Books.«
Verwiesen wird darauf, dass PERRY RHODAN in der DDR verboten gewesen sei. Leider gibt es hierfür keinen konkreten Beleg.
Fakt ist: In der DDR wurde mit der sogenannten Trivialkultur aus dem Westen sehr streng verfahren. Es war untersagt, entsprechende Literatur oder Musik in die DDR einzuführen – ob der Besitz allerdings ebenfalls verboten war, ist mir nicht bekannt.
Ich stand in den 80er-Jahren mit DDR-Bürgern im Kontakt, mit denen ich Tonträger oder Science-Fiction-Romane tauschte. Das war völlig problemlos, wenn man sich an die Regeln hielt. Zu diesen Regeln zählte, dass man keinen PERRY RHODAN-Romane oder keine »Heino«-Platten in die Pakete steckte; diese wurden vom Zoll konfisziert.
Wer in die DDR fuhr, sollte ebenfalls nicht versuchen, Romanhefte oder entsprechende Musik über die Grenze zu bringen. Bei den häufigen und sehr strengen Kontrollen wurden solche Dinge beschlagnahmt. Die Grenzbeamten gingen dabei gelegentlich oftmals ebenso willkürlich vor wie die Zollbeamten: Beinharte amerikanische Krimis gingen problemlos durch den Zoll, amerikanische Science Fiction wurde häufig herausgefischt.
Welche Grundlagen es also für ein »PERRY RHODAN-Verbot« gab, weiß in der Redaktion heute niemand. Ob es hierfür ein Schriftstück gab, das als Grundlage diente, weiß ebensowenig jemand. Aber dass PERRY RHODAN auf einer Kunstmesse und im »Morgenmagazin« gezeigt wird, finden wir gut.
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