17 April 2013

Markenschutz und so

Immer mal wieder in den vergangenen Tagen beschäftigte ich mich mit dem Markenschutz für PERRY RHODAN. Wir haben die Serie selbstverständlich als Wort- und Bildmarke angemeldet – und solche Anmeldungen müssen regelmäßig wiederholt werden. Das ist wichtig, damit im Zweifelsfall niemand ein Plagiat anfertigt oder unsere Romane veröffentlicht, ohne dass wir das erlauben.

In solchen Fällen heißt es dann, Informationen in mehreren Sprachen zusammenzusuchen und diese den Rechtsanwälten zur Verfügung zu stellen. Diese sorgen im aktuellen Fall dazu, dass PERRY RHODAN im amerikanischen Patentamt weiterhin als Marke angemeldet wird. Ohnmächtig werde ich dann immer, wenn ich abschließend die Anwaltsrechnungen erhalte ...

2 Kommentare:

Arnold Winter hat gesagt…

… solche routinemässigen Vorgänge müssen eigentlich nicht unbedingt hohe Kosten veranschlagen, vor allem wenn man dabei mit einer kleineren Rechtskanzlei zusammenarbeitet, die diese Dinge genauso gut erledigen können wie die riesigen Rechtsfabriken.

Ich erlaube mir dabei, auf einen guten Freund von mir, Adam Garson, zu verweisen, der sich hier in der Nähe von Philadelphia als Anwalt u.A. auf Markenrecht konzentriert (www.garson-law.com).

Enpunkt hat gesagt…

Danke, Arnold, für den Hinweis. Du hast hundertprozentig recht. Nur: Ich muss mit den Anwälten in der Konzernzentrale zusammenarbeiten, die wiederum sehr viele Aufträge an eine große internationale Kanzlei hinausgeben, die dann von Hamburg aus mit Amerika korrespondiert. Allein dieses »Hin und Her und Außenrum« verursacht automatisch Kosten ...