Der Titelschutzanzeiger war vor allem in den 90er-Jahren eine unverzichtbare Lektüre für Menschen, die in der Medienbranche tätig waren: Er informierte auf wenigen Seiten kurz und bündig über aktuelle Entwicklungen der Verlage – als ein gedrucktes Faltblatt. In der Ausgabe 253 für die Woche 13 des Jahres 1996 wurden unterschiedliche Produkte per Titelschutz angemeldet.
Ein Rechtsanwalt wollte sich »Banale Grande« schützen lassen, der Werner-Verlag wollte »Die zukünftige Stadt«, und die Plattenfirma BMG Ariola Miller GmbH sicherte sich »Schlager Express«. Viel wichtiger aber war der Titelschutz, den die Verlagsunion Pabel Moewig für PERRY RHODAN einreichte.
Die Serie sollte »für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie elektronische Medien jeder Art« geschützt werden. Dieser Schritt war damals einer der ersten, mit denen Eckhard Schwettmann als erster Marketingleiter für PERRY RHODAN überhaupt den Markenschutz für die Serie einleitete.
1 Kommentar:
War die Marke vorher etwa nicht als Markenzeichen eingetragen?
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