In den vergangenen Tagen habe ich mich wieder intensiv mit den Abrechnungen unserer E-Books beschäftigt. Abrechnungen heißt in diesem Fall: Von den Lizenzgeldern, die wir durch den Verkauf von E-Books, Hörbüchern oder Auslandsausgaben einnehmen, erhalten die Autorinnen und Autoren ihren Anteil. Das ist vertraglich geregelt.
Die Buchhaltung erstellt die Abrechnungen, ich schaue sie meist noch einmal durch und muss sie dann »freizeichnen«, sprich, ich erteile die Anweisung, dass die Honorare ausgeschüttet werden können. Teilweise sind die Summen, von denen wir sprechen, sehr klein, andere durchaus relevant. Ein ATLAN-Roman, der 1985 als Heft gedruckt wurde, ist heute als E-Book eben nicht so attraktiv wie ein aktueller Silberband.
Trotzdem hat sich das mit den E-Books im Verlauf der Jahre sehr gut entwickelt: für den Verlag, für die aktuellen Autorinnen und Autoren, aber auch für die Erben und die älteren Autoren. Diese schöne Entwicklung finde ich wichtig, sie sichert die Zukunft unserer Serie.
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