06 April 2013

Nachdrucke und ihre Honorare

Immer wieder kommt die Frage auf, wie denn die Bezahlung bei PERRY RHODAN-Autoren oder auch den Erben der leider schon verstorbenen Autoren geregelt ist. Die Antwort ist ganz einfach: Wir honorieren nach, und wir halten uns dabei im Prinzip an die Grundsätze des deutschen Urheberrechts. Meine ganz private Meinung: Ich halte unsere Praxis für korrekt.

Ohne in die Details einsteigen zu wollen: Die Serienrechte für PERRY RHODAN liegen beim Verlag, die einzelnen Rechte für den jeweiligen Roman liegen beim Autor oder seinen Erben. Wird also ein »alter« Roman nachgedruckt, ins Ausland übersetzt oder als E-Book verwertet, ist das eine Zweitverwertung – und daran wird der Autor oder seine Erben entsprechend prozentual beteiligt.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Um welchen %-Satz es sich da handelt, werden wir ja wohl nicht so schnell erfahren.
Aber: Kann es sein, dass eine Veröffentlichung als eBook den Autoren besondere Freude macht? Sprich finanziell ein eBook besonders interessant ist?

Vielleicht eröffnet sich da ja die Aussicht, meine PR-ebooks in Zukunft nicht unter "Hobby" sondern unter "Spenden" zu verbuchen. ;)

2008