05 Januar 2023

Wichtige Punkte zum Filmvertrag

Am 16. April 1987 formulierte Linda Ivanus auf einem A4-Papier die »wichtigen Punkte«, die ihrer Ansicht nach »in einen Vertrag zwischen Verlag und Produzenten aufgenommen werden müssen«. Zu diesem Zeitpunkt verhandelte der Pabel-Moewig Verlag mit diversen Filmproduzenten über einen PERRY RHODAN-Kinofilm, im Gespräch war auch eine Serie. Linda Ivanus war zwar »nur« die Leiterin der Abteilung Public Relations, engagierte sich aber stark für die Serienverfilmung.

Das Papier wurde mit »Iv/ki« unterschrieben. Man kann also davon ausgehen, dass es im sogenannten Schreibbüro diktiert wurde, um dann per Aktennotiz im Verlag verbreitet zu werden. »ki« deutet auf Frau Kieninger hin, eine der Personen, die im Schreibbüro die diktierten Briefe und Aktennotizen abtippten und auch komplett in Form brachten.

Als ersten Punkt nennt die Notiz »Exposé- und Drehbuchautor: H. G. Francis«. Auch der zweite Punkt ist ähnlich klar: »H. G. Francis als Berater, Interessenvertreter von Seiten des Verlages«. Punkt drei sollte die »Stoffauswahl durch unseren Verlag« festlegen; die weiteren Punkte waren recht normal, dazu zählten Dinge wie »Lizenzgebühr«.

Handschriftlich war hinzugefügt worden: »Pressearbeit nur in Abstimmung mit dem Verlag«.

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